Um herauszufinden welche Haltungsbedingungen für atemwegserkrankte Pferde geeignet sind, müssen wir uns erst einmal die Frage stellen: Welche Haltungsmöglichkeiten gibt es überhaupt?
Wie war es früher?
Schauen wir in ältere Ställe so finden sich teils noch die Überbleibsel aus der früheren Anbindehaltung. Mittlerweile wird diese Haltung zum Wohle der Pferde nicht mehr praktiziert und ist tierschutzwidrig. Erstaunlicherweise müssen wir aber feststellen, dass die Anbindehaltung erst seit Januar 2014 überall in Deutschland verboten ist. Dank des Verbots müssen wir glücklicherweise nicht über die Eignung sprechen.
Boxenhaltung
Weit verbreitet ist die klassische Boxenhaltung. Die Leitlinien der FN schreiben dabei für die Pferdebox eine Mindestgröße von (2x Widerristhöhe)² vor. Zudem müssen die Pferde zumindest Sichtkontakt zu anderen Pferden haben. Die Boxen müssen hell und luftig sein. Aber warum das ganze?
Stallstaub und Ammoniak schaden nachgewiesen den Atemwegen. Daher muss stetige Frischluft und Stallhygiene gewährleistet sein. Zudem sollte jedem Pferd täglicher freier Auslauf von mind. 4 Stunden gewährt werden. Bei atemwegserkrankten Pferden ist möglichst viel Auslauf anzustreben, damit sich die Pferde viel an der frischen Luft bewegen können.
Außerdem sollte bei atemwegserkrankten Pferden ebenfalls auf ausreichende Frischluftzufuhr auch in der Box geachtet werden. Bei der Boxenhaltung ist die Wahl der Einstreu umso wichtiger, da die Pferde einen Großteil des Tages (bzw. im Idealfall nur die Nacht) in der Box verbringen. Bestenfalls sind die Pferde während des Mistens nicht im Stall, da durch das Entmisten und Einstreuen enorme Anstiege an Stallstaub und Ammoniakbelastung zu verzeichnen sind.
Paddockboxen
Paddockboxen bieten den Vorteil, dass die Pferde mehr Platz zur Verfügung haben und sich daher mehr bewegen können. Durch den „Balkon“ haben die Pferde außerdem die Möglichkeit stets viel Frischluft zu bekommen. Auch der Sozialkontakt für Pferde in Paddockboxen ist in der Regel besser möglich. Natürlich ersetzt der kleine Paddock an der Box aber nicht den Paddock- oder Weidegang. Auch Pferde in Paddockboxen sollten täglich freie Bewegung mit Artgenossen ermöglicht bekommen.
Sowohl in normalen Boxen wie auch in Paddockboxen werden die Pferde zumindest über Nacht einzeln gehalten. Das ermöglicht eine individuellere Fütterung des einzelnen Pferdes. Bei atemwegserkrankten Pferden hat sich z.B. die Fütterung von bedampftem Heu in der Praxis bewährt.
Offenstall
In den letzten Jahren immer weiter verbreitet ist die Offenstallhaltung. Ein Offenstall ist im Idealfall in verschiedene Funktionsbereiche unterteilt, die den Pferden Bewegungsanreize bieten. Ein großer Vorteil für atemwegserkrankte Pferde, neben der ständigen Möglichkeit zur Bewegung ist außerdem die Frischluft. Im Offenstall werden die Pferde in der Regel in Gruppen gehalten. Die individuelle Fütterung beispielsweise von bedampftem Heu oder aber ein individuelles staubarmes Einstreu zu wählen, ist in der Gruppenhaltung mit mehreren Pferden deutlich schwieriger. Möglicherweise ist die individuelle Fütterung aber in Offenställen/Aktivställen mit automatisierten Lösungen umsetzen wie beispielsweise durch Futterautomaten.
Insgesamt kann man sagen, dass die jeweilige Haltungsbedingung immer auf das Pferd abgestimmt werden sollte. Es gibt nicht die eine ideale Haltung für jedes Pferd. Besonders bei atemwegserkrankten Pferden sollte aber stets auf eine Haltung mit viel Auslauf und Frischluft, sowie saubere und hygienische Liegeflächen und Einstreu geachtet werden.
Quellen:
Dr. Bianca Schwarz – Atemwegserkrankungen beim Pferd: Husten ist nicht gleich Husten – Webinar vom 07.03.2023
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (2016) Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht, Richtlinien für Reiten und Fahren Band 4, FNverlag, Warendorf
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Referat Tierschutz, Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung, Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009